Hallo Ihr Lieben, gerne laden wir euch dazu ein uns bei einem unserer täglichen Arbeiten zu begleiten.
Immer wieder stellt sich unseren Kunden die Frage, ob Sie bei ihren Neufahrzeugen die Wartungen nur beim Hersteller durchführen lassen dürfen, um etwaige Garantieansprüche nicht zu verlieren? Die Frage können wir mit einem klaren NEIN beantworten !.
Die Garantie bei einem Fahrzeug ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Bis 2010 wurde in den Garantiebedingungen darauf hingewiesen, dass alle Wartungs- und Reparaturarbeiten bei der Vertragswerkstätte durchgeführt werden müssen. Doch seit Juni 2010 ist dies für den Kfz-Bereich verboten. Mit der seit damals geltenden neuen EU-Verordnung dürfen keine Einschränkungen bezüglich der Auswahl der Werkstätte mehr praktiziert werden. "Das ermöglicht dem Autofahrer die freie Wahl der Werkstätte unter Wahrung sämtlicher Garantieansprüche, und das vom ersten Tag an. Dies gilt auch für Ersatzteile (sofern sie dem selben Anforderungen wie Original entsprechen). Der Hersteller darf also nicht vorschreiben, dass Wartungen nur in den Vertragswerkstätten gemacht werden müssen. Um aber Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie nicht zu gefährden, sollten Neuwagenkäufer die Wartungen nach Herstellervorgaben sowie mit Ersatzteilen in Erstausrüster Qualität durchführen lassen.
Wir bei AB Service Arbeiten nach Herstellervorschriften und verwenden stets Ersatzteile in orignal Qualität. Zudem bieten wir auch eine kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie an, sodass ihnen bei einem technischen Schaden oder einem Unfall schnell und unkompliziert weitergeholfen werden kann.
Nach der Dialogannahme werden die Fahrzeuge unserer Kunden zuerst auf technische Mängel überprüft um eventuelle Mehrkosten abzuklären. Vor Reparaturbeginn ermitteln wir die Kosten für die anfälligen Arbeiten und klären diese mit dem Fahrzeugbesitzer ab.
Nach Reparaturfreigabe beginnen wir mit den Wartungsarbeiten am Fahrzeug. Hierfür wird eine Liste die vom Fahrzeug Hersteller vorgegeben ist Punkt für Punkt abgearbeitet. Der Serviceplan wird abschließend dem Kunden ausgehändigt.
Wie wir bereits erwähnt haben ist wichtig Ersatzteile in Erstausrüster Qualität zu verwenden um den Garantieanspruch aufrecht zu erhalten. Mittlerweile gibt es einige Hersteller die diesen Voraussetzungen entsprechen wie z.b. Bosch, Mahle, MANN usw.. Wir verwenden ausschließlich Ersatzteile die den original Teilen in Qualität und Haltbarkeit entsprechen.
Mindestens genau so wichtig ist es darauf zu achten Öle zu verwenden die eine Herstellerfreigabe besitzen. Es gibt Ölproduzenten bei denen nur Empfehlungen ausgesprochen wurden, diese sind aber nicht vom Hersteller selbst freigegeben worden. Um Probleme bei Garantieanträgen zu vermeiden empfehlen wir nur freigegebene Schmierstoffe zu benutzen. Und zu guter letzt nicht auf die kleine liebe Ölschraube vergessen, diese sollte erneuert werden, um einer Undichtheit an der Ölwanne vorzubeugen.
Sind die eigentlichen Servicearbeiten abgeschlossen fällt noch einiges an bürokratischen Aufwand zu buche . Bei vielen modernen Fahrzeugen muss die Service Anzeige zurück gesetzt werden. Während unser Computer die Inspektion korrigiert kümmern wir uns um den 'Ölzettel' für den Motorraum sowie das Ausfüllen und Eintragen der erledigten Arbeiten ins Serviceheft. Mittlerweile sind viele Serviceeinträge online zu hinterlegen. Hierfür sind wir bei den Fahrzeugherstellern als Kfz-Fachbetrieb gelistet und können somit die erledigten Arbeitsschritte auf den Servern der Markenbetriebe abspeichern. Nicht minder wichtig gilt es zu prüfen ob bei ihrem Fahrzeug technische Rückholaktionen oder qualitativ verbesserte Maßnahmen erforderlich sind.